Deutsche Unternehmen beginnen, sich an die neuen Vorschriften anzupassen, die vor fünf Wochen in Kraft getreten sind. Die neuen Vorschriften für Geldautomaten gelten bereits seit einem Monat. Am 28. Juni trat das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für bestimmte Produkte und Dienstleistungen in Kraft. Dieses Gesetz soll allen Nutzern unabhängig von ihren körperlichen oder sensorischen Fähigkeiten gleichen Zugang gewährleisten. Dieses Ziel gilt auch für ältere Menschen, denen diese Richtlinie finanzielle Zugänglichkeit gewährleisten soll.
Die Vorsitzende des Bundes der Senioren, Ursula Lenz, bewertet diese Rechtsgrundlage vorsichtig und bezeichnet sie als „unzureichend”.
In einem Interview mit der Zeitung Wirtschaftswoche erklärte Lenz, dass die Umsetzung der Richtlinie 2019/882 zwar ein „wichtiger Schritt” sei, ihre Wirkung jedoch erst mit der Zeit sichtbar werde. Das Barrierefreiheitsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Bestehende Verträge, die vor dem 28. Juni 2025 abgeschlossen wurden, müssen nach dem 27. Juni 2030 gesetzeskonform sein. Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor. Geldautomaten, die vor dem 28. Juni 2025 installiert wurden und zu diesem Zeitpunkt den geltenden Vorschriften entsprachen, können bis zum Ende ihrer Lebensdauer, jedoch nicht länger als 15 Jahre nach ihrer Installation, weiter verwendet werden.
Die Umsetzung der Richtlinie sieht vor, dass neue Geräte unter anderem mit größeren Schriftarten, einstellbarer Helligkeit und Kontrast, Sprachansagen, Braille-Text und der Möglichkeit zum Anschluss von Hörgeräten ausgestattet sein müssen. Sie müssen außerdem barrierefrei zugänglich sein, einschließlich Plattformen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift wird mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro geahndet. Die Kosten für die Umrüstung eines Geldautomaten belaufen sich auf 1.500 bis 3.000 Euro.

In diesem Zusammenhang verweist Lenz auf den Abbau des Filialnetzes der Banken nach der Finanzkrise von 2008. Zwischen 2002 und 2023 hat sich die Zahl der Bankfilialen in Deutschland mehr als halbiert: von 53.000 auf 21.000. Die Zahl der Geldautomaten stieg zunächst bis 2018 auf etwa 59.000, ist seitdem aber wieder zurückgegangen. Im Jahr 2023 gab es in Deutschland etwa 51.000 Geldautomaten. Dieser Faktor schränkt ihrer Meinung nach „den persönlichen Service ein”. „Wenn sie Filialen geschlossen haben, haben sie auch Geldautomaten geschlossen. Sie fördern einfach sogenannte mobile Geldautomaten, die man überall finden kann, ohne eine Filiale zu besuchen”, erklärt sie und betont, dass „sie keine Lösung” für dieses Problem sind.
Insbesondere das letzte Forum zur Überwachung der Finanzzugänglichkeit mit den Bankenverbänden Bundesverband deutscher Banken, Deutscher Sparkassen- und Giroverband und Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie Vertretern von Finanznutzern, Gruppen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, der Bundesbank und dem Ombudsmann die Maßnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Zugänglichkeit für ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich der Anpassung von Geldautomaten.
Die sechs größten Banken, darunter die Deutsche Bank, die Commerzbank, die HypoVereinsbank, die Postbank, die ING und die Santander, haben bereits vor einigen Monaten damit begonnen, ihre Geldautomaten an die neuen Bedingungen anzupassen, und dabei verschiedene Initiativen umgesetzt: von der Aktualisierung der Software bis hin zu Menüs mit der Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens mit Karten und der Auswahl einer geeigneten Schriftart. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes, das 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, galt in Deutschland ein allgemeines Gesetz aus dem Jahr 2013, das Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur Ausübung ihrer wirtschaftlichen Rechte garantierte. Bereits in einer Verordnung aus dem Jahr 2007 wurde jedoch festgelegt, dass der Zugang zu Geldautomaten in öffentlichen Bereichen für Menschen mit Behinderungen gewährleistet sein muss.