Gute Nachrichten für Tausende deutsche Rentner: Wie Sie bis zu 4000 Euro Einkommensteuer zurückbekommen

Gute Nachrichten für Tausende deutsche Rentner: Der Bundesanzeiger veröffentlicht Informationen darüber, wie Sie bis zu 4000 Euro Einkommensteuer zurückbekommen können.

Die am 25. Juli im Bundesanzeiger veröffentlichte Maßnahme ermöglicht Tausenden von Rentnern, eine beträchtliche Summe zu erhalten. Nach der neuen Regelung erhalten alle Mitglieder von Hilfsvereinen, die bis zum 31. Dezember 1978 doppelte Beiträge gezahlt haben, eine Rückerstattung.

Viele mussten früher doppelte Beiträge in die Sozialversicherung und in die Krankenkassen zahlen. Zu den Begünstigten der Änderung gehören diejenigen, die zwischen dem 1. Januar 1987 und dem 31. Dezember 1978 Beiträge gezahlt haben. Nach Angaben auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) konnten diese Personen bisher nur 25 % ihrer Beiträge zurückerhalten. Jetzt können sie automatisch bis zu 4000 Euro pro Jahr (von 2019 bis 2022) zurückerhalten, die in einer einzigen Zahlung ausgezahlt werden.

Rentner

Dieser Zeitraum entspricht den noch nicht abgelaufenen Jahren, in denen diese Krankenkassen zu viel gezahlt haben, und dieser Betrag wird im Haushaltsjahr 2025 vollständig getilgt, wie aus dem Bundesanzeiger hervorgeht. Die neue Änderung wurde in das vom Bundestag verabschiedete Gesetz über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aufgenommen und ändert durch eine Gesetzesreform die fünfte Schlussbestimmung dieses Gesetzes.

So beantragen Sie die Rückerstattung

Um diese neue Änderung in Anspruch zu nehmen, besuchen Sie einfach die Website des Finanzamts. Dort finden Sie den Bereich „Gegenüberstehende: Rückerstattungsanträge” und klicken darauf. Anschließend werden Sie auf der Seite aufgefordert, eine Reihe von Daten einzugeben.

Zunächst müssen Sie Ihre Referenznummer eingeben. Wenn Sie diese nicht haben, können Sie auf der Website auch De-Mail oder ein elektronisches Zertifikat verwenden. Anschließend müssen Sie die Bankverbindung angeben, auf die Sie die Rückerstattung erhalten möchten. Zuletzt müssen Sie noch Ihre Handynummer hinzufügen.

In Abschnitt I, Abschnitt IV des Bundesanzeigers wird erläutert, dass „das für die Steuerzeiträume 2019 und davor vorgesehene Formular, das nicht gesetzlich vorgesehen ist, auch für die Einleitung des entsprechenden Verfahrens zur Selbstveranlagung oder zur selbstveranlagten Rückforderung für alle Steuerzeiträume verwendet wird, auf die die genannte Sonderregelung Anwendung findet, d. h. den Zeiträumen von 2020 bis 2022”.

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