Die Europäische Kommission hat die Liste invasiver gebietsfremder Arten aktualisiert, deren Anbau zu Hause ohne Genehmigung verboten ist. Auf der Liste steht unter anderem eine Pflanze, die sehr beliebt ist. Viele Menschen haben sie in ihrem Garten. Welche Strafe droht dafür?

Laut der Website der Generaldirektion Umwelt sind invasive gebietsfremde Arten (ICD) „Pflanzen, Tiere, Krankheitserreger und andere Organismen, die nicht in Ökosystemen heimisch sind und der Umwelt oder der Wirtschaft Schaden zufügen sowie die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen können“. Aus diesem Grund aktualisiert die Europäische Kommission regelmäßig die Liste der Pflanzen, die negative Auswirkungen auf das Ökosystem haben können. Kürzlich wurde eine neue Art in diese Liste aufgenommen, die vielen Deutschen nicht gefallen dürfte. Viele Menschen bauen sie in ihren Gärten an.
Invasive gebietsfremde Arten: Liste. Neue Pflanzen hinzugefügt
Am 17. Juli 2025 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 geändert, um die Liste invasiver gebietsfremder Arten, die eine Gefahr für die Union darstellen, zu aktualisieren. In die Liste wurde unter anderem Delairea odorata, besser bekannt als Deutscher Efeu oder Kap-Efeu, aufgenommen. Er wächst natürlich an Waldrändern, entlang von Straßen und Flüssen, ist aber in Deutschland eine beliebte Zierpflanze für Gärten. Sie hat eine nicht verholzende Liane mit dünnen, glänzenden, handförmig gelappten Blättern, und während der Blütezeit, also an der Wende vom Winter zum Frühling, erscheinen kleine gelbe Blüten mit einem süßen, angenehmen Duft. Sie sieht sehr beeindruckend aus, aber jetzt wird ihre Kultivierung zu Hause verboten. Diese Pflanze bedeckt die Äste niedriger Bäume und auch kleine Sträucher. In einem günstigen Klima wächst sie sehr schnell und behindert die freie und ausgewogene Entwicklung anderer Arten.

Was tun mit invasiven Arten? Am besten schnell loswerden
Es ist zu beachten, dass Verstöße gegen die Vorschriften für invasive gebietsfremde Arten streng bestraft werden. Für den Verkauf, Transport oder die Lagerung von Pflanzen, die ohne Genehmigung in die Liste aufgenommen wurden, droht eine Geldstrafe von bis zu einer Million , und in extremen Fällen kann eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt werden. Personen, die invasive Pflanzen in ihrem Garten haben, sind verpflichtet, diese so schnell wie möglich zu entfernen.